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AGB

Stand: September 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

 

1. Allgemeines

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen jeglicher Art. Der Inhalt richtet sich ausschließlich nach unseren schriftlichen Reservierungsbestätigungen und deren Bedingungen. Das Hotel reserviert dem Veranstalter einen Raum entsprechender Größe, wobei es sich die endgültige Belegung vorbehält. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabsprachen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Reservierungsoption

 

Sollte es bis zum Ende einer eingeräumten Optionsfrist zu keinem Vertrag kommen. so ist das Hotel berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.

 

3. Stornierungsfristen

Im Falle einer Stornierung sind folgende Fristen vor Veranstaltungsbeginn zu beachten:

 

- 1-5 Personen: 3 Wochen - 5-10 Personen: 6 Wochen - 10-30 Personen: 16 Wochen - ab 40 Personen: 24 Wochen

- danach - 100 % für Reservierung - 100 % für entgangenen Umsatz.

Individuelle Absprachen im Vertrag haben gegenüber den hier zugrunde gelegten Stornofristen stets Vorrang.

So haben z. B. für Messezeiten, stark frequentierte Veranstaltungen, besondere Stornofristen Gültigkeit.

 

4. Personenzahländerung:

 

Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der Personenzahl, die bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt worden ist. Des Hotel ist berechtigt, bei erheblichen Abweichungen in der Personenzahl den neu bestätigten Veranstaltungsraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Tellnehmerzahl liegt. Für Veranstaltungen, die über 00:00 Uhr hinaus andauern, wird je angefangene Stunde ein Morgenstundenzuschlag pro Mitarbeiter von EUR 39,00 zuzgl. MwSt. berechnet. Vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 50 % der geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei der Detailabsprache); der Restbetrag ist nach der Veranstaltung zu zahlen. Das Hotel tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der GEMA und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden GEMA-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler. Reduzierungen der Veranstaltungsteilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet (Zimmerreservierungen siehe oben), sofern die Pauschale nicht für eine vereinbarte Personenanzahl kalkuliert worden ist:

 

- bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Teilnehmer kostenfrei - bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei - 8 bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei

 

5. Veranstaltungen / Schadenshaftung

 

Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen bzw. Post- und Speditionssendungen des Veranstalters und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden übernimmt das Hotel keine Haftung. Das Hotel haftet nicht für liegengebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und /oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

 

6. Dekoration

 

Das Anbringen von Dekorationsmitteln, das den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen muss, bedarf der Zustimmung der Geschäftsleitung. Für Beschädigungen an den Einrichtungen sowie Tapeten haftet der Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.

 

7. Bewirtung

 

Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung von Speisen und Getränken, die ein Veranstaltungsteilnehmer selbst bestellt hat. Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen.

 

8. Rücktritt

 

Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn a) die Einbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar ist, b) es einen begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf des Hotels beeinträchtigt wird.

 

9. Garantie

 

Der Besteller garantiert mit einer Depositzahlung und / oder der Angabe seiner Kreditkarten-Nummer für die Durchführung der Veranstaltung. Für Tagungsgetränke und sonstige

 

Leistungen, die von den Teilnehmern nach Vereinbarung auf Selbstzahlung nicht beglichen werden, haftet der Besteller in vollem Umfang. Des Hotel Ist berechtigt, ausstehende Forderungen von der Kreditkarte zu belasten.

 

10.  Schlussbestimmungen

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratingen. Es gilt deutsches Recht. Individuelle Vereinbarungen laut Vertrag berühren die Gültigkeit des Vertrages und dessen Regelungen nicht. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

 

Landhotel Krummenweg (Direktion)

 

 

Signo Hospitality NRW GmbH - Landhotel Krummenweg, Am Krummenweg 1, 40885 Ratingen – 

Fon: 0 21 02 / 70 06 70 – Fax: 0 21 02 / 70 06 7 100

 

Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn – IBAN DE11 3705 0198 1935 4371 43; SWIFT Code: COLSDE33XXX–

Amtsgericht Essen: HRB 32174; StNr: 112/5747/2028; Ust-IdNr.: DE 333155898

 

www.hotel-krummenweg.de - info@hotel-krummenweg.de

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